Publication policy
ERA Registry Veröffentlichungsrichtlinie
Für alle Arbeiten, die auf der Analyse von individuellen Patientendaten basieren, wird jedem nationalen/regionalen Register, dessen Daten enthalten sind, die Möglichkeit geboten, einen Autor zu benennen, sofern diese Person die ICMJE-Kriterien für Autorenschaft erfüllt. Diese Person muss nicht der nationale/regionale Vertreter sein, da sie ihr ‚Recht‘ auf jemand anderen im Land mit spezifischer Fachkenntnis auf dem Gebiet übertragen kann. Auch Mitgliedern des Registerausschusses wird zum Zeitpunkt der Einreichung die Möglichkeit geboten, als Autor aufzutreten.
Es gibt eine Ausnahme in Bezug auf die Einladung zur Autorenschaft. Wenn in Forschungskooperationen Arbeiten auf der Zusammenarbeit mit Registern oder Forschern außerhalb Europas basieren und in den daraus resultierenden Arbeiten Europa als ein ‚Land/Kontinent‘ dargestellt wird, bestimmt das Register, welcher der nationalen/regionalen Registervertreter oder Mitglieder des Registerausschusses zur Mitarbeit an der Arbeit eingeladen werden sollte.
Autoren sollten alle ICMJE-Kriterien für die Autorenschaft erfüllen:
- substantielle Beiträge zur Konzeption oder Gestaltung der Arbeit, oder zur Datenerfassung, -analyse oder -interpretation; und
- Abfassen des Artikels oder kritische Überarbeitung desselben hinsichtlich wichtiger geistiger Inhalte; und
- endgültige Genehmigung der zu veröffentlichenden Version; und
- Zustimmung zur Verantwortlichkeit für alle Aspekte der Arbeit, um sicherzustellen, dass Fragen zur Genauigkeit oder Integrität eines Teils der Arbeit angemessen untersucht und geklärt werden.
Basierend auf den Kommentaren, die zu den Entwurfsversion(en) eines Manuskripts eingegangen sind, entscheiden die ersten und letzten Autoren gemeinsam, wer für die Autorenschaft qualifiziert ist. Gemäß dem zweiten ICMJE-Kriterium ist das Senden nur einer Zugehörigkeit ohne Kommentare zum Inhalt des Entwurfspapiers für die Autorenschaft unzureichend.
Es wird keine Höchstzahl hinsichtlich der Anzahl der Autoren geben, da die ICMJE-Regeln besagen, dass alle, die für die Autorenschaft in Frage kommen, aufgeführt sein sollten. Das Register wird jedoch den Anweisungen der Zeitschrift folgen, die den Artikel angenommen hat. Etwaige Auswirkungen, die dies auf die Autorenschaft haben könnte, werden den betreffenden Personen mitgeteilt. Falls ein Vertreter eines nationalen/regionalen Registers nicht für die Autorenschaft qualifiziert ist, wird er oder sie als „Mitarbeiter“ oder „Kollaborateur“ genannt.