General rules for evaluation of projects by internal ERA Committees
Vorschriften
Das SAB muss das vorgelegte Projekt mittels eines spezifischen Formulars evaluieren, das von den ERA-Komitees unter Berücksichtigung der folgenden Parameter erstellt wurde:
- Projektbeschreibung und Ziele/Ergebnisse (Auswirkungen auf die klinische Praxis müssen ebenfalls klar definiert sein)
- Durchführbarkeit und Fachkenntnisse der Teilnehmer/Untersucher
- Einen klaren Zeitplan (Beginn, Entwicklung, Ende)
- Kosten (falls zutreffend) mit detaillierter Budgetprognose
- Ob das Projekt internationale Partner/Zentren einbezieht
- Qualitätskontrolle (nur für medizinische Umfragen)
- Ob die Hauptergebnisse das Potenzial haben, die Sichtbarkeit des ERA-Körpers und des Verbands zu verbessern.
1. Das SAB ist dafür verantwortlich, die Durchführbarkeit des Projekts selbst zu überprüfen. Zu diesem Zweck und falls dies notwendig ist, muss das SAB alle Genehmigungen und die Dokumentation zur Durchführbarkeit des Projekts, zusammen mit dem Antrag, einschließlich der eventuellen Genehmigungen durch die entsprechenden Ethikkommissionen usw., erhalten.
2. Jedes Projekt wird mit einem entsprechenden Bewertungsformular [Link] bewertet und gemäß folgender Punkteskala bewertet: 1 bedeute schlecht – 5 bedeutet ausgezeichnet.
Ein Schwellenwert für Projekte/Initiativen wurde wie folgt festgelegt:
Punktzahl < 3: negative Bewertung des Projekts (das SAB schlägt vor, nicht zuzustimmen)
Punktzahl zwischen 3 und 4: weitere Diskussion/zusätzliches Material erforderlich (der Antragsteller muss zusätzliches angefordertes Material/Informationen senden oder auf die Fragen/Kommentare des SAB antworten)
Punktzahl >4: positive Bewertung des Projekts (das SAB schlägt eine Zustimmung vor).
3. Bewerber können vom 1. bis zum 15. jeden Monats Projekte/Initiativen zur Bewertung durch das SAB (Einreichung) an das ERA Hauptquartier senden. Das SAB bewertet die in der ersten Hälfte des gleichen Monats eingereichten Projekte/Initiativen (Bewertung) vom 16. bis zum Ende jeden Monats.
4. Der SAB-Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, im Namen des SAB, sind auch dafür verantwortlich, die Berichte der laufenden ERA-Forschungsprojekte zu bewerten, die alle sechs Monate (halbjährliche Berichte) aus wissenschaftlicher Sicht versendet werden müssen (die finanzielle Bewertung wird dagegen vom ERA-Hauptquartier vorgenommen): die Bewertungen müssen dann dem Rat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden.
5. Nur im Falle von Problemen oder für neue Projekte, auf Einladung des ERA-Schatzmeisters im Namen des ERA-Präsidenten und damit des Rates, wird der Hauptuntersucher dieser bewilligten Projekte zur Teilnahme an einer Ratssitzung eingeladen, um einen Jahresbericht zu erstellen. Im Allgemeinen wird jedoch der/die SAB-Vorsitzende und/oder stellvertretende Vorsitzende diese Präsentationen im Namen des Hauptuntersuchers aller bewilligten Projekte durchführen.
Letzte Aktualisierung: Juli 2022