ERA endorsement for events/courses organised by third-parties
Verordnungen
1. ERA wird seine Unterstützung durch nicht-finanzielle Befürwortung, wissenschaftlichen Veranstaltungen/Kurse, die von Drittparteien organisiert werden, gewähren.
2. Befürwortungsanfragen müssen mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungs-/Kursdatum mit dem entsprechenden Endorsement-Antragsformular eingegangen sein. Anträge, die nach der Frist eingehen, können für den ERA-Befürwortungsprozess nicht berücksichtigt werden.
3. Eine kurze Einführung (höchstens eine halbe Seite) in die Veranstaltung/den Kurs ist Teil des ERA-Befürwortungsprozesses.
4. Wird die Befürwortung gewährt, kann die dritte Partei das ERA-Logo (vom ERA-Hauptquartier bereitgestellt) verwenden: Es muss in allen digitalen/gedruckten Materialien, die sich auf die Veranstaltung/den Kurs beziehen, verwendet werden. Darüber hinaus muss der Satz „Die Befürwortung der ERA dient der Förderung von Bildung im Allgemeinen, daher liegt die spezifische Inhalte der Veranstaltung/des Kurses in der Verantwortung des Organisators“ immer beigefügt/gedruckt werden. Die Drittpartei muss alle Entwürfe, in denen das ERA-Logo und der Haftungsausschluss erscheinen, zur endgültigen Genehmigung an die ERA HQ senden, BEVOR diese gedruckt und/oder online gestellt werden. Nichteinhaltung dieser Anforderungen wird Ihre eventuellen zukünftigen ERA-Befürwortungsanfragen kompromittieren und Sie werden automatisch vom bevorstehenden Befürwortungsprozess des kommenden Jahres ausgeschlossen
5. ERA wird auch Informationen bezüglich der Veranstaltung/des Kurses in einem speziellen Abschnitt seiner Website posten. Aus diesem Grund sind Dritte verpflichtet, das ERA-Hauptquartier mit dem möglichen Logo und der Webseiten-Adresse der Veranstaltung/des Kurses zu versorgen.
6. Im Gegenzug wird sich die dritte Partei dazu verpflichten, die ERA und ihre Aktivitäten während der Veranstaltung/des Kurses zu bewerben: Dies kann Videos, Präsentationen, Werbung im Veranstaltungs-/Kursprogramm usw. beinhalten. Fotografische Nachweise für digitale Werbung sind erforderlich. Nichteinhaltung dieser Anforderungen wird Ihre eventuellen zukünftigen ERA-Befürwortungsanfragen kompromittieren und Sie werden automatisch vom bevorstehenden Befürwortungsprozess des kommenden Jahres ausgeschlossen
7. Der Präsident der ERA wird die Befürwortung gewähren und den Rat konsultieren, wenn die Veranstaltung/der Kurs nicht die in dieser Verordnung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt oder wann immer dies für notwendig erachtet wird.
8. Die Gewährung der Befürwortung wird auf das wissenschaftliche Programm der Veranstaltung/des Kurses basieren: Fehlt dieses, kann die Befürwortung nicht erteilt werden. Das wissenschaftliche Programm muss wissenschaftlich wertvoll oder bildungsrelevant sein und es muss sich mit Nieren- oder verwandten Themen befassen.
9. Werbeveranstaltungen können zu keiner Zeit eine ERA-Befürwortung erhalten.
10. Die empfohlenen Anforderungen für Veranstaltungen/Kurse, die eine ERA-Befürwortung erhalten möchten, lauten wie folgt:
a. Es wird dringend empfohlen, dass mindestens 25% der Redner Frauen sind
b. Es wird dringend empfohlen, junge Redner in das Programm aufzunehmen
c. In Bezug auf nephrologische Themen wird empfohlen, Redner, die Mitglieder der ERA sind, einzuladen
Ausnahmen von diesen empfohlenen Anforderungen sind in speziellen Fällen möglich, müssen jedoch vom Präsidenten und vom Rat genehmigt werden.
11. Angesichts der aktuellen und fortlaufenden Beziehungen zwischen ERA und den nationalen Gesellschaften für Nephrologie, kann bei Erhalt eines Befürwortungsantrags für ein lokales Treffen, ERA vor der Gewährung der Befürwortung mit der lokalen nationalen Gesellschaft konsultieren.
Letzte Aktualisierung: November 2023