Endocrine functions of the bone and their potential contributions to systemic CKD complications
Agreements with Other Societies
Vorschriften
ERA legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften zur Förderung der Ziele der Gesellschaft.
Entscheidungen über jegliche Art von Zusammenarbeit werden vom Rat getroffen.
Normalerweise ist die Zusammenarbeit immer an eine Vereinbarung zwischen ERA und der anderen Gesellschaft geknüpft.
Die Vereinbarungen müssen so ausgewogen sein, dass beide Gesellschaften die gleiche Art von Vorteilen erhalten (z.B. Sichtbarkeit, Vergütung usw.).
Die Vereinbarung muss von den Präsidenten der jeweiligen Gesellschaften unterzeichnet werden.
I. Pflichten/Anforderungen der Sprecher, die ERA vertreten
- Jeder Sprecher oder Teilnehmer, der ERA vertritt, muss ein aktuelles ERA-Mitglied sein.
- Nach dem Event muss der Sprecher/Vorsitzende einen schriftlichen Bericht an den ERA-Präsidenten senden; dieser kurze Bericht sollte die ungefähre Anzahl der Teilnehmer, das Interesse an den vorgestellten Themen, die Sichtbarkeit von ERA usw. nach einem spezifischen Formular enthalten.
- Alle Sprecher werden gebeten, die ERA-Folienvorlage für ihre Präsentation zu verwenden und, falls dies nicht möglich ist, das ERA-Logo als erste oder letzte Folie in ihrer Präsentation einzufügen und schließlich eine Folie mit ihrem DoI.
II. Politik zur Kostenerstattung für Sprecher
Sofern nicht anders in den einzelnen Vereinbarungen festgelegt, erhalten alle Sprecher, die ERA vertreten, die Kostenerstattung nach den Regeln der Gastgesellschaft: ERA wird keine Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabe übernehmen.
Wenn in der Vereinbarung bestätigt wird, dass ERA für die Deckung der Reise-/Unterkunftskosten für seine Sprecher/Vorsitzenden verantwortlich ist, sind die anzuwendenden Parameter die in den Allgemeinen Regeln für ERA-Komitees festgelegten.
III. Auswahl der ERA-Vertreter
Normalerweise, wenn eine Auswahl von ERA-Vertretern getroffen werden muss, erstellen die vier ex-officio-Ratsmitglieder eine Liste mit 4-6 potenziellen Namen, und gegebenenfalls können Arbeitsgruppen gebeten werden, Namen vorzuschlagen. Die Ratsmitglieder werden dann aufgefordert, aus dieser Liste zu wählen (entsprechend der Anzahl der Vertreter, die in der spezifischen Vereinbarung angegeben sind). Ratsmitglieder können Namen von Sprechern hinzufügen, die in den zu behandelnden Forschungs-/wissenschaftlichen/bildungstechnischen Bereich passen. Der Rat sollte bei der endgültigen Auswahl die Geschlechts- und Altersparameter berücksichtigen.
Die folgenden Parameter zur endgültigen Auswahl werden angewendet:
- Die Anzahl der Male, die der potenzielle Redner in den letzten zwei Jahren als Redner auf einem ERA-, ASN- und ISN-Kongress eingeladen wurde;
- Hirsh-Index des Sprechers (berechnet mit Google Scholar und unter Berücksichtigung der letzten 5 Jahre);
- Ratsmitglieder sind bevorzugte Vertreter und sie erhalten einen zusätzlichen Bonus von 10% zu der Gesamtpunktzahl der beiden oben genannten Punkte.
IV. Programm „Botschafter“
„Botschafter“ sind Experten auf dem Gebiet der jeweiligen Gesellschaft, die von der Gesellschaft selbst nominiert werden und eingeladen sind, an dem Hauptprogramm des ERA-Kongresses teilzunehmen.
Die Anzahl und Häufigkeit der „Botschafter“, die auf dem Kongress präsent sind, wird durch eine Vereinbarung zwischen ERA und der anderen Gesellschaft festgelegt.
Es liegt in der Verantwortung des Vorsitzenden des wissenschaftlichen Programms des Kongresses und somit des Rates, die „Botschafter“ innerhalb der entsprechenden Sitzung einzusetzen.
Die „Botschafter“ erhalten die gleichen Vorteile wie alle anderen Redner auf dem jährlichen ERA-Kongress.
Den „Botschaftern“ und der Gesellschaft, die sie vertreten, muss im Kongressprogramm die gebührende Sichtbarkeit gewährt werden.
Die andere Gesellschaft muss auf ähnliche Weise reziprok sein (wie in der Vereinbarung festgelegt).
V. Sonderfälle (ERA Highlights)
ERA Highlights können auf Kongressen/Meetings anderer Gesellschaften präsentiert werden. Dafür muss eine unterzeichnete Vereinbarung vorliegen. Es liegt in der Verantwortung des Rates, über diese Angelegenheit zu entscheiden.
Der Rat ist auch für die Entscheidung über die zu präsentierenden Themen/Sitzungen verantwortlich, wobei er im Hinterkopf behalten sollte, dass es Themen/Sitzungen des jährlichen ERA-Kongresses/Meetings sein sollten.
Normalerweise sollte der Präsident der Vorsitzende (oder einer der Vorsitzenden) dieser Sitzung sein.
Letzte Aktualisierung: November 2021